Behandlungspflege ist eine Maßnahme, die wir auf der Basis ärztlicher Verordnung unseren Patienten zukommen lassen. Gemäß dieser Verordnungen durch den Hausarzt sind wir befähigt, Medikamente zu verabreichen, Sauerstoffgeräte anzubringen, Injektionen zu verabreichen oder Infusionstherapien durchzuführen. Wir widmen uns auch der Wund-, Port-, Tracheostomie- oder Katheterversorgung sowie der Stomapflege. Falls angeordnet, messen wir auch regelmäßig den Blutdruck und den Blutzuckerspiegel. Dies gehört wie auch die Dokumentation darüber zu unseren Leistungen für unsere Patienten.

  • Die Behandlungspflege im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege wird geregelt nach § 37 SGB V. Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung, deren Kosten die Krankenversicherung des Patienten trägt.

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